Impressum

DJ.MoT

Thomas Schrenk-Jahn

Austria - Stockerau

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: 2020

1.Allgemeines 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ MOT (folgend: Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner ) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Thomas Schrenk  Jahn und Christian Aubrunner von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

2 .Angebot 

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungs- beschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

 

b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 10 Tage.

 

3 .Vertragsabschluss 

a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde/die Kundin einen schriftlichen Vertrag, welcher innerhalb einer Frist von 5 Tagen zurückgesendet werden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so sind  Thomas Schrenk  Jahn und Christian Aubrunner nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden. 

 

b) Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 5-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. 

 

c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und Thomas Schrenk - Jahn, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

 

4 .Widerruf und Rücktritt vom Vertrag 

a) Der Kunde/die Kundin kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei Thomas Schrenk Jahn oder Christian Aubrunner ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

 

b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner können jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: Vergütung der entstandenen Kosten und Aufwendungen plus 50,- Euro Stornogebühr.

c) Als DJ Team ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.

5 .Vorauszahlung

a) Falls im Vertrag angegeben, so fällt bei einer Buchung eine Vorauszahlung an. Die Höhe der Vorauszahlung ist im Vertrag festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. 

 

b) Bei einem Ausführungstermin innerhalb der 5-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens bis unmittelbar vor Ausführungsbeginn zu zahlen. 

 

c) Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 4b gewertet.

6 .Leistungserfüllung

a) Die Leistungserfüllung durch Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Thomas Schrenk Jahn oder Christian Aubrunner keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter spezielles Equipment (siehe 8b) zu stellen.

 

b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort. 

 

c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standard- Aufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen. 

 

d) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. 

 

f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs- versuche durch Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

 

g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernehmen Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Thomas Schrenk - Jahn an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haften Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

8 .Pflichten des Kunden

a) Der Kunde/die Kundin haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen. 

b) Bei jeder Buchung ist ein Tisch o.ä. bereitzustellen, so dass die entsprechende Zuspieltechnik (CD-Player, Mischpult) problemlos darauf Platz findet. Der Tisch sollte möglichst eine Höhe von mind. 100 cm aufweisen. Die Länge sollte ca. 150 cm betragen, die Breite mind. 50 cm. Die Ablagefläche sollte neben der Zuspieltechnik außerdem Platz für einen Laptop sowie eventuell mitgebrachte CD- Koffer bieten. 

 

d) Der Kunde/die Kundin hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschranke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schaden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde/die Kundin in voller Höhe. 

 

e) Eventuell anfallende AKM-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der AKM vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren. 

 

f) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden/Kundin zu tragen.

9 .Anlieferung, Abtransport

a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Thomas Schrenk Jahn, Christian Aubrunner und Helfern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. 

 

b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Thomas Schrenk Jahn und Christian Aubrunner gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen. 

 

c) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Thomas Schrenk - Jahn (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

10 .Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Thomas Schrenk Jahn, Christian Aubrunner und dem Kunden/der Kundin findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist deren Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.